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     2026年08月19日
Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Inkrafttreten: [ ]. [ ] 2026

WICHTIGER HINWEIS

Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend ?Bedingungen" genannt) gelten für die Lieferung s?mtlicher Waren und damit verbundener Dienstleistungen durch das Unternehmen und seine in- und ausl?ndischen verbundenen Unternehmen innerhalb des Konzerns (der ?Verk?ufer") an dessen Kunden (der ?K?ufer"). Mit der Erteilung einer Bestellung erkl?rt sich der K?ufer mit der Geltung dieser Bedingungen sowie aller darin ausdrücklich in Bezug genommenen weiteren Dokumente einverstanden. Die englische Fassung dieser Bedingungen ist die offizielle Fassung; Fassungen in anderen Sprachen dienen ausschlie?lich Referenzzwecken. Im Falle von Widersprüchen ist die englische Fassung ma?geblich.

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Bedingungen gelten für s?mtliche Gesch?fte, bei denen der Verk?ufer dem K?ufer Produkte, Ersatzteile, Software und damit verbundene Dienstleistungen verkauft, und bilden einen integralen Bestandteil der jeweiligen Vertragsunterlagen.

1.2 Diese Bedingungen gelten in gleicher Weise für alle künftigen Gesch?fte zwischen dem Verk?ufer und dem K?ufer, auch wenn dies nicht bei jedem einzelnen Gesch?ft ausdrücklich vereinbart wird.

1.3 Etwaige in den Einkaufsbedingungen, Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen oder sonstigen Dokumenten des K?ufers enthaltene Bestimmungen werden nicht Bestandteil der zwischen den Parteien geschlossenen Vertragsunterlagen, selbst wenn der Verk?ufer ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

1.4 Diese Bedingungen gelten ausschlie?lich für Unternehmenskunden, die eine kaufm?nnische T?tigkeit ausüben; sie finden auf natürliche Personen als Verbraucher keine Anwendung.

1.5 Im Sinne dieser Bedingungen bezeichnet ?Vertragsunterlagen" die Bestellungen des K?ufers, diese Bedingungen sowie s?mtliche von beiden Parteien unterzeichneten, best?tigten, angenommenen oder in Bezug genommenen Angebote, Auftragsbest?tigungen, E-Mails, schriftlichen Vereinbarungen und sonstigen Vertragsunterlagen.

1.6 Als ?Verkaufende Rechtseinheit" im Sinne dieses Artikels gilt diejenige Rechtseinheit, die im Angebot, in der Auftragsbest?tigung, im Kaufvertrag, in der Rechnung oder in sonstigen Vertragsunterlagen ausdrücklich als Verk?ufer bezeichnet ist.

2. Angebote und Vertragsschluss

2.1 S?mtliche vom Verk?ufer abgegebenen Angebote, Produktkataloge, Werbematerialien und technischen Beschreibungen stellen unverbindliche Informationen dar, sofern sie nicht ausdrücklich als ?verbindlich" gekennzeichnet sind.

2.2 Vom K?ufer erteilte Bestellungen werden erst mit Annahme durch den Verk?ufer wirksam. Der Verk?ufer kann eine Bestellung durch Auftragsbest?tigung, E-Mail-Best?tigung, tats?chliche Auslieferung der Ware oder auf jede andere Weise annehmen, die für eine Annahme der Bestellung genügt. Der Verk?ufer ist nicht verpflichtet, Bestellungen des K?ufers anzunehmen.

2.3 Das Vertragsverh?ltnis zwischen den Parteien kommt mit der Annahme der Bestellung des K?ufers durch den Verk?ufer zustande.

2.4 ?nderungen, Erg?nzungen oder Abweichungen von den Vertragsunterlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Best?tigung durch den Verk?ufer.

2.5 S?mtliche Zeichnungen, Spezifikationen, Ma?e, Gewichte, Leistungsdaten und ?hnliche Angaben sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind, ann?hernde Richtwerte und für den Verk?ufer nicht verbindlich.

2.6 Der Verk?ufer beh?lt sich s?mtliche Eigentums- und Schutzrechte an Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschl?gen und sonstigen Dokumenten vor. Der K?ufer darf diese Dokumente Dritten nicht zug?nglich machen und hat sie auf Verlangen des Verk?ufers unverzüglich zurückzugeben.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten für die Produkte die in der W?hrung und im Betrag im Angebot des Verk?ufers oder in sonstigen Vertragsunterlagen ausgewiesenen Preise, jeweils ohne Umsatzsteuer und sonstige Steuern und Abgaben sowie ohne Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten. Zus?tzliche oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

3.2 Der Verk?ufer ist berechtigt, die Preise angemessen anzupassen, sofern die Kosten aufgrund der folgenden Umst?nde wesentlich steigen:

· Erh?hung der Rohstoffpreise;

· Erh?hung der Energiepreise;

· Wechselkursschwankungen;

· Erh?hung von Steuern und Abgaben;

· Erh?hung der internationalen Logistikkosten;

· ?nderungen von Gesetzen und Verordnungen;

· Sanktionen oder Anforderungen der Exportkontrolle.

3.3 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, hat der K?ufer s?mtliche Betr?ge gem?? den im Angebot oder in sonstigen Vertragsunterlagen best?tigten Zahlungsbedingungen zu entrichten.

3.4 Im Falle des Zahlungsverzugs des K?ufers ist der Verk?ufer berechtigt, weitere Lieferungen auszusetzen und Verzugszinsen zum nach anwendbarem Recht h?chstzul?ssigen Zinssatz zu berechnen. Der Verk?ufer beh?lt sich das Recht vor, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

3.5 Der K?ufer ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen gegen den Verk?ufer gegen f?llige Kaufpreisforderungen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskr?ftig festgestellt oder vom Verk?ufer unbestritten.

3.6 Bei einer Verschlechterung der Verm?gensverh?ltnisse des K?ufers ist der Verk?ufer berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem betreffenden Gesch?ft auszusetzen oder vom K?ufer eine Vorauszahlung oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der K?ufer dem nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, ist der Verk?ufer berechtigt, ausstehende Bestellungen zu stornieren oder das betreffende Gesch?ft zu beenden.

4. Lieferung und Gefahrübergang

4.1 Liefertermine sind unverbindliche Richtangaben, es sei denn, der Verk?ufer hat sie ausdrücklich schriftlich als ?verbindlichen Liefertermin" best?tigt.

4.2 Die Gefahr des Verlusts oder der Besch?digung der Ware geht gem?? der in dem von beiden Parteien best?tigten Angebot, in der Bestellung, in der schriftlichen Vereinbarung oder in sonstigen Vertragsunterlagen vereinbarten Klausel der Incoterms? 2020 über; fehlt eine solche Vereinbarung, so geht die Gefahr sp?testens mit der übergabe der Ware an den ersten Frachtführer auf den K?ufer über. Der Zeitpunkt des Gefahrübergangs bleibt auch dann unberührt, wenn der Verk?ufer sich zur Organisation des Transports oder zur Erbringung zus?tzlicher Leistungen (wie Montage und Inbetriebnahme) bereit erkl?rt.

4.3 Verz?gert sich der Versand aus Gründen, die der K?ufer zu vertreten hat (einschlie?lich der nicht rechtzeitigen Bereitstellung erforderlicher Dokumente oder Anweisungen oder der nicht rechtzeitigen Abnahme der Ware), so geht die Gefahr auf den K?ufer über, sobald der Verk?ufer dem K?ufer die Versandbereitschaft der Ware angezeigt hat.

4.4 Der K?ufer ist zur Abnahme der Ware verpflichtet, auch wenn die Ware unwesentliche M?ngel aufweist; hiervon unberührt bleibt das Recht des K?ufers, Gew?hrleistungsansprüche nach Ma?gabe der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.

4.5 Der Verk?ufer ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern die Teillieferung für den K?ufer wirtschaftlich verwendbar ist und keinen unangemessenen Mehraufwand verursacht.

5. Abnahme und M?ngelrügen

5.1 Der K?ufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und Menge, Typ und ?u?eres Erscheinungsbild auf offensichtliche M?ngel oder Fehlmengen zu prüfen.

5.2 Offensichtliche M?ngel hat der K?ufer innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich (auch per E-Mail) unter Beifügung angemessener Nachweise (wie Fotos oder Frachtpapiere) gegenüber dem Verk?ufer anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der genannten Frist, gelten die betreffenden M?ngel als vom K?ufer akzeptiert.

5.3 Verdeckte M?ngel, die bei einer angemessenen Untersuchung im Zeitpunkt des Empfangs nicht erkennbar waren, hat der K?ufer innerhalb von drei?ig (30) Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich gegenüber dem Verk?ufer anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der genannten Frist, gelten die betreffenden verdeckten M?ngel als vom K?ufer akzeptiert.

5.4 Die Gew?hrleistungsansprüche des K?ufers setzen die Erfüllung der vorstehenden Untersuchungs- und Anzeigepflichten voraus.

5.5 Der K?ufer hat dem Verk?ufer oder dessen bevollm?chtigten Vertretern innerhalb einer angemessenen Frist die Untersuchung der Ware zu erm?glichen.

5.6 Werden innerhalb der in diesem Artikel genannten Fristen keine Beanstandungen erhoben, gilt die Ware als ordnungsgem?? abgenommen; der K?ufer hat sodann keinen Anspruch mehr gegen den Verk?ufer wegen solcher M?ngel, ausgenommen arglistig verschwiegene M?ngel des Verk?ufers.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Der Verk?ufer beh?lt sich das Eigentum an der Ware bis zur vollst?ndigen Bezahlung s?mtlicher aus dem betreffenden Gesch?ft geschuldeten Betr?ge und Kosten durch den K?ufer vor.

6.2 Vor dem Eigentumsübergang darf der K?ufer die Ware weder verpf?nden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pf?ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der K?ufer den Verk?ufer unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

6.3 Der K?ufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Gesch?ftsgang weiterzuver?u?ern. Der K?ufer tritt jedoch hiermit s?mtliche aus der Weiterver?u?erung gegen seine Kunden oder Dritte entstehenden Forderungen bis zur H?he des zwischen dem Verk?ufer und dem K?ufer vereinbarten Kaufpreises mit sofortiger Wirkung an den Verk?ufer ab. Der Verk?ufer nimmt diese Abtretung an.

6.4 Eine Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den K?ufer erfolgt stets für den Verk?ufer. Wird die Ware mit anderen, nicht dem Verk?ufer geh?renden Sachen verarbeitet, so erwirbt der Verk?ufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verh?ltnis des Wertes der Ware.

7. Gew?hrleistung

7.1 Der Verk?ufer haftet für Material- und Verarbeitungsm?ngel der Ware. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, betr?gt die Gew?hrleistungsfrist zw?lf (12) Monate ab dem Datum der Lieferung.

7.2 Der Verk?ufer hat nach seiner Wahl das Recht, die mangelhafte Ware nachzubessern, zu ersetzen oder einen anteiligen Teil des Kaufpreises zu erstatten. Der K?ufer hat dem Verk?ufer eine angemessene Gelegenheit und die erforderlichen Voraussetzungen zur Untersuchung und Behebung der M?ngel einzur?umen.

7.3 Die Gew?hrleistung findet in folgenden F?llen keine Anwendung:

· unsachgem??e oder nicht bestimmungsgem??e Verwendung;

· Nichtbeachtung der Bedienungs- oder Wartungsanleitungen des Verk?ufers;

· natürlicher Verschlei?;

· ?nderungen oder Reparaturen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verk?ufers;

· M?ngel, die auf vom K?ufer beigestellte Materialien oder Spezifikationen zurückzuführen sind;

· durch ?u?ere Einwirkungen verursachte Sch?den;

· alle sonstigen Ausf?lle, die nicht auf Material- oder Verarbeitungsm?ngel der Produkte selbst zurückzuführen sind.

7.4 Durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Lieferung von Ersatzware (einschlie?lich Ersatzteilen) wird die Gew?hrleistungsfrist oder eine sonstige Anspruchsfrist nicht neu in Lauf gesetzt; sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, gilt die ursprüngliche Restlaufzeit der Gew?hrleistungsfrist weiter.

8. Haftungsbeschr?nkung

8.1 Der Verk?ufer haftet in folgenden F?llen nicht:

· Produktionsunterbrechungen, entgangener Gewinn, Nutzungsausfall;

· Verlust von Vertr?gen oder entgangene Gesch?ftsm?glichkeiten;

· mittelbare Sch?den, Folgesch?den oder Verm?genssch?den (gleich welcher Art);

· Ansprüche Dritter gegen den K?ufer.

8.2 In keinem Fall überschreitet die aggregierte Haftung des Verk?ufers aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Gesch?ft den Preis der konkreten Ware, die den Anspruch ausgel?st hat.

8.3 Die vorstehenden Haftungsbeschr?nkungen gelten nicht für:

· Sch?den aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrl?ssigkeit des Verk?ufers;

· Personensch?den, die auf Fahrl?ssigkeit des Verk?ufers zurückzuführen sind;

· zwingende Haftung, die nach Vorschriften wie dem Produkthaftungsrecht nicht ausgeschlossen werden kann.

9. Geistiges Eigentum

9.1 Der Verk?ufer beh?lt sich s?mtliche Eigentums- und Schutzrechte an allen Mustern, Zeichnungen, Konstruktionsunterlagen, technischen Unterlagen und damit verbundenen Dokumenten vor. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verk?ufers darf der K?ufer diese weder Dritten offenlegen noch vervielf?ltigen oder für andere Zwecke als die zwischen den Parteien geschlossenen Gesch?fte verwenden.

9.2 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, stellen die betreffenden Gesch?fte und die Lieferung der Produkte keine übertragung oder Lizenzierung von Schutzrechten dar.

9.3 Sollten Dritte gegenüber dem Verk?ufer aufgrund von durch den K?ufer beigestellten Spezifikationen oder Materialien Ansprüche wegen Rechtsverletzung geltend machen, hat der K?ufer den Verk?ufer von allen daraus entstehenden Sch?den und Kosten freizustellen.

9.4 Umfasst der Lieferumfang Software, so gew?hrt der Verk?ufer dem K?ufer ein nicht ausschlie?liches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, das ausschlie?lich auf die Nutzung in Verbindung mit der jeweiligen Ware beschr?nkt ist; eine Nutzung der Software auf mehreren Systemen ist untersagt.

9.5 Der K?ufer darf jegliche in den Produkten enthaltene oder diesen beigefügte Software, Firmware, technische Unterlagen, Zeichnungen und damit verbundene Dokumentation weder vervielf?ltigen, ver?ndern, übersetzen, dekompilieren, zurückentwickeln (Reverse Engineering) noch auf andere Weise reverse entwickeln, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen sehen etwas anderes vor. S?mtliche Schutzrechte und sonstigen mit den vorgenannten Inhalten verbundenen Rechte stehen dem Verk?ufer oder den jeweiligen Rechteinhabern zu.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1 Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, sind s?mtliche technischen Unterlagen, Zeichnungen, Muster, Angebote, Preisinformationen, Gesch?ftspl?ne, Kundeninformationen, Betriebsinformationen, Software, Quellcode, technisches Know-how und sonstige nicht ?ffentliche Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind (nachfolgend ?Vertrauliche Informationen") und die eine Partei im Rahmen der betreffenden Gesch?fte von der anderen Partei erf?hrt oder erh?lt, vertraulich zu behandeln.

10.2 Haben die Parteien in Bezug auf die betreffenden Gesch?fte eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen (einschlie?lich, jedoch nicht beschr?nkt auf eine Geheimhaltungsvereinbarung oder ein sonstiges schriftliches Dokument mit vertraulichem Charakter), so ist diese Vereinbarung vorrangig anzuwenden; diese Bedingungen finden auf in einer solchen Vereinbarung nicht geregelte Sachverhalte weiterhin Anwendung.

10.3 Die Parteien haben die auf die betreffenden Gesch?fte anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten, personenbezogene Daten oder sonstige gesetzlich geschützte Daten ausschlie?lich zum Zweck der Durchführung der betreffenden Gesch?fte zu verarbeiten und angemessene Ma?nahmen zur Gew?hrleistung ihrer Sicherheit zu treffen.

10.4 Die in diesem Artikel geregelten Vertraulichkeitspflichten bleiben in Kraft, bis die betreffenden Informationen rechtm??ig gemeinfrei geworden sind.

11. H?here Gewalt

11.1 Ist eine Partei aufgrund von Ereignissen au?erhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Parteien (einschlie?lich, jedoch nicht beschr?nkt auf Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Blockaden, Rohstoffknappheit, Energieknappheit, Transportunterbrechungen, Cyberangriffe, Epidemien, beh?rdliche Verfügungen, Wirtschaftssanktionen, Import- und Exportkontrollen usw.) an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den betreffenden Gesch?ften gehindert, so hat die betroffene Partei die andere Partei innerhalb angemessener Frist zu unterrichten; für die Dauer des Hindernisses ist sie von ihrer Leistungspflicht befreit.

11.2 Dauern die im vorstehenden Absatz beschriebenen Umst?nde l?nger als drei?ig (30) Tage an, so ist jede Partei berechtigt, ausstehende Bestellungen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu stornieren oder das betreffende Gesch?ft zu beenden, ohne dass hieraus eine Schadensersatzhaftung entsteht.

12. Exportkontrolle

12.1 Der K?ufer best?tigt und sichert zu, s?mtliche anwendbaren Ein- und Ausfuhrkontrollvorschriften, Sanktionen und Embargoregelungen einzuhalten.

12.2 Der K?ufer sichert zu, dass er selbst keine sanktionierte Person ist und dass die Ware weder für milit?rische, nukleare oder chemische/biologische Waffen betreffende Zwecke verwendet noch in sanktionierte L?nder, Gebiete oder an eingeschr?nkte Rechtstr?ger ausgeführt wird.

12.3 Verst??t der K?ufer gegen diesen Artikel, so ist der Verk?ufer berechtigt, die Lieferung zu verweigern, die Leistungserbringung auszusetzen, die Bestellung zu stornieren oder das betreffende Gesch?ft zu beenden, ohne dass hieraus eine Haftung entsteht.

13. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

13.1 Diese Bedingungen sowie s?mtliche auf ihrer Grundlage abgewickelten Gesch?fte unterliegen dem materiellen Recht der Rechtsordnung, in der die Verkaufende Rechtseinheit registriert ist, unter Ausschluss deren Kollisionsnormen.

13.2 Das übereinkommen der Vereinten Nationen über Vertr?ge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet auf diese Bedingungen und die betreffenden Gesch?fte keine Anwendung.

13.3 Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen, den betreffenden Vertragsunterlagen oder der Gesch?ftsbeziehung zwischen den Parteien ergeben, einschlie?lich, jedoch nicht beschr?nkt auf das Zustandekommen, die Gültigkeit, die Auslegung, die Erfüllung, den Versto?, die Beendigung oder die Nichtigkeit der betreffenden Vertragsunterlagen, sind zun?chst durch gütliche Verhandlungen beizulegen. Kommt eine solche Einigung nicht zustande, so ist der Streit wie folgt beizulegen:

(1) Handelt es sich bei der Verkaufenden Rechtseinheit um eine innerhalb der Volksrepublik China registrierte Gesellschaft, so ist der Streit der China International Economic and Trade Arbitration Commission (CIETAC) zur Schiedsentscheidung nach den zum Zeitpunkt der Schiedsantragstellung geltenden Schiedsregeln vorzulegen. Schiedsort ist Shanghai, Volksrepublik China;

(2) Handelt es sich bei der Verkaufenden Rechtseinheit um eine au?erhalb der Volksrepublik China registrierte Gesellschaft, so ist der Streit dem Hong Kong International Arbitration Centre (HKIAC) zur Schiedsentscheidung nach den zum Zeitpunkt der Schiedsantragstellung geltenden Schiedsregeln vorzulegen. Schiedsort ist die Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China.

Die Schiedssprache ist Englisch. Der Schiedsspruch ist endgültig und für beide Parteien verbindlich.

14. Sonstige Bestimmungen

14.1 ?nderungen oder Erg?nzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

14.2 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.

14.3 Die Nichtausübung oder versp?tete Ausübung eines Rechts aus diesen Bedingungen durch den Verk?ufer stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar.

14.4 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verk?ufers darf der K?ufer keine seiner Rechte oder Pflichten aus den betreffenden Vertragsunterlagen abtreten.

14.5 Diese Bedingungen bilden zusammen mit den von den Parteien unterzeichneten oder best?tigten sonstigen Vertragsunterlagen die vollst?ndige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand der betreffenden Gesch?fte und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Er?rterungen, Erkl?rungen, Zusagen, Angebote und Mitteilungen.


übersetzungshinweise:

Die vorstehende deutsche Fassung wurde unter strikter Einhaltung folgender Grunds?tze erstellt:

1. 

Wortgetreue übertragung: S?mtliche Klauseln wurden entsprechend dem chinesischen Originaltext übersetzt, ohne Kürzungen, Erweiterungen oder inhaltliche Abweichungen. Zentrale Rechtsbegriffe wurden in der im deutschen Handels- und Vertragsrecht gebr?uchlichen Terminologie wiedergegeben (z. B. ?Eigentumsvorbehalt", ?Gefahrübergang", ?H?here Gewalt", ?Aufrechnung", ?Gew?hrleistung", ?grobe Fahrl?ssigkeit").

2. 

3. 

Deutsche Rechtssprache: Verwendet wurden die im deutschsprachigen Rechtsverkehr üblichen Formulierungen (z. B. ?nachfolgend genannt", ?unbeschadet", ?sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist", ?aus oder im Zusammenhang mit", ?gleich welcher Art"), sodass die Fassung den Erwartungen deutscher, ?sterreichischer und schweizerischer Vertragspartner sowie deutschsprachiger Justiziare entspricht.

4. 

5. 

Terminologische Konsistenz: Definierte Begriffe wie ?Verk?ufer / K?ufer / Verkaufende Rechtseinheit / Vertragsunterlagen / Vertrauliche Informationen" werden einheitlich mit Gro?buchstaben verwendet, um die juristische Auslegung zu erleichtern.

6. 

7. 

Vorrang der englischen Fassung: Der wichtige Hinweis am Anfang stellt gem?? der chinesischen Vorgabe klar, dass die englische Fassung die ma?gebliche Fassung ist und die deutsche Fassung ausschlie?lich Referenzzwecken dient.

8. 

Bei Bedarf kann folgendes erg?nzt werden:

· Umstellung auf DIN-konforme Datumsangaben (z. B. ?Inkrafttreten: TT.MM.2026");

· Erstellung einer zweispaltigen deutsch-chinesischen bzw. deutsch-englischen Fassung zur Unterzeichnung;

· Anpassung an die Rechtsordnung eines konkreten deutschsprachigen Landes (Deutschland/?sterreich/Schweiz), sofern LEETX eine Vertriebseinheit in der DACH-Region errichtet.

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